Lachgasbehandlung
Lachgasbehandlung in der Zahnmedizin bezeichnet den Einsatz von Distickstoffmonoxid (N₂O), auch bekannt als Lachgas, zur Sedierung (Beruhigung) von Patientinnen und Patienten während einer zahnärztlichen Behandlung. Sie wird seit Jahrzehnten sicher und erfolgreich eingesetzt, insbesondere bei Angstpatienten, Kindern oder Menschen mit starkem Würgereiz.
Alles auf einen Blick
  • Was ist Lachgas?
  • Ablauf der Lachgasbehandlung
  • Wirkung von Lachgas
  • Nebenwirkungen und Kontraindikationen
  • Lachgas bei Kindern

Was ist Lachgas?

Lachgas (N₂O) ist ein farbloses, geruchloses Gas mit leicht süßlichem Geschmack. Es wirkt beruhigend, angstlösend und schmerzdämpfend, ohne dass das Bewusstsein vollständig ausgeschaltet wird. Es ist bei Raumtemperatur gasförmig und bei Druck flüssig. Es ist nicht brennbar. Es wird hauptsächlich in der Zahnmedizin, Geburtenhilfe und Anästhesie in Kombination mit anderen Narkosemitteln eingesetzt. Entdeckt wurde es 1772 von Joseph Priestley. Die erste Anwendung fand es 1844 in der Zahnmedizin durch Horace Wells – einem amerikanischen Zahnarzt.

Lachgas ist bei korrekter Anwendung sehr sicher.

Ablauf der Lachgasbehandlung

Schritt 1: Vorbereitung

Der Patient bekommt ein auf Ihn abgestimmte Nasenmaske auf. Die Nasenmaske kann unterschiedliche Geschmacksrichtungen enthalten und wird von dem Patient vor der Behandlung ausgesucht.

Schritt 2: Einleitung

Über die Nasenmaske wird zunächst Sauerstoff und dann eine genaue dosierte Mischung aus Lachgas und Sauerstoff verabreicht. Die Dosis wird in kleinen Schritten immer weiter erhöht, bis die Patientin oder der Patient eine Wirkung verspürt.

Schritt 3: Wirkung

Nach wenigen Minuten tritt ein entspannter, leicht euphorischer Zustand ein. Angst und Schmerzempfinden nehmen ab, die Behandlung kann starten und wird als angenehm empfunden.

Schritt 4: Nach der Behandlung

Nach Absetzen des Lachgases atmet der Patient noch einige Minuten reinen Sauerstoff ein, damit das Gas vollständig aus dem Körper abgeatmet wird. Nach etwa 5-10 Minuten ist man wieder völlig klar und verkehrstüchtig.

Wirkung von Lachgas

Lachgas wirkt Hauptsächlich im zentralen Nervensystem. Es beeinflusst die Übertragung von Nervensignalen durch Neurotransmitter wie GABA, Glutamat und Endorphine. Das führt zur folgenden Wirkung:

  • Angstlösung (Anxiolyse)
  • Leichte Euphorie (daher der Name „Lachgas“)
  • leichte Schmerzhemmung (Analgesie)
  • Leichte Sedierung (Entspannung, ohne Bewusstseinsverlust)

Bei sehr hoher Dosierung kann es allerdings zur Bewusstlosigkeit führen.

Viele Patientinnen und Patienten spüren ein leichtes Kribbeln in den Fingern oder Lippen, hören gedämpfte Geräusche oder haben ein Gefühl, als wären sie „ein bisschen weggetreten“, bleiben aber voll ansprechbar.

Nebenwirkungen und Kontraindikationen

Nebenwirkungen sind sehr selten. Es kann zu Übelkeit, Schwindel, Kopfschmerzen oder Kribbeln in Händen oder Füßen führen.

Die Anwendung ist nicht bei Schweren Atemwegserkrankungen (z.B. COPD, schwere Astmaformen), Nasenatmungsproblemen, einer Schwangerschaft (v.a. im 1. Trimester), Psychischen Erkrankungen oder Drogenmissbrauch zu empfehlen.

Lachgas bei Kinder

Die Lachgas-Sedierung bei Kindern ist eine der sichersten und effektivsten Methoden, um Angst, Anspannung und Schmerzen bei zahnärztlichen Behandlungen zu reduzieren. Sie wird in der modernen Kinderzahnheilkunde (Pädiatrischen Zahnmedizin) häufig angewendet, vor allem bei kleinen oder ängstlichen Patientinnen und Patienten.

Viele Kinder haben Angst vor dem Zahnarzt, lauten Geräten oder Spritzen. Lachgas hilft, diese Angst zu mindern, sodass die Behandlung stressfreier für das Kind und den Zahnarzt abläuft.

Ziele der Lachgas-Sedierung:

  • Angst und Stress reduzieren

  • Würgereiz und Schmerzempfinden mindern

  • Bewegungskontrolle verbessern (Kind bleibt ruhiger)

  • Angenehme, positive Zahnarzterfahrung schaffen

Es gibt spezielle Nasenmasken für Kinder, die unterschiedliche Geschmacksrichtungen enthalten können.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Die Kosten liegen in Deutschland meist zwischen 80 – 150 € pro Sitzung, je nach Dauer.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten in der Regel nicht, private Versicherungen manchmal teilweise.